08. Mai 2020
Wie die Regelungen des Bistums zur Wiederaufnahme von Gottesdiensten in den Kirchen der Katholischen Kirche Nordharz umgesetzt werden, erfahren Sie in den kommenden Tagen hier auf unserer Internetseite. Dazu sind, wie in der Handreichung beschrieben, auch noch Gespräche mit den Gemeindegremien zu führen und Entscheidungen zu treffen. Klar ist, dass in Kirchen, in denen die Bestimmungen nicht umgesetzt werden können, keine öffentlichen Gottesdienste gefeiert werden dürfen. Den Brief von Bischof Heiner Wilmer, die "Handreichung zur Wiederaufnahme von Gottesdiensten", sowie ergänzende Dokumente, finden Sie auf der Internetseite des Bistums Hildesheim, wenn Sie hier klicken.
Langsam und mit Bedacht
Das Bistum Hildesheim hat heute bekannt gegeben, dass ab dem 16. Mai wieder eingeschränkt gemeinsame Gottesdienste stattfinden können.
Von Marco Koch - Ab dem 16. Mai können in den Kirchen des Bistums Hildesheim wieder gemeinsame Gottesdienste gefeiert werden, für die allerdings eine Reihe von Einschränkungen gelten. In seinem Anschreiben zur "Handreichung zur Wiederaufnahme von Gottesdiensten" bittet Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ darum, bei allem, was vor Ort geschehe, mit aller Sorgfalt und großer Umsicht zu planen und zu agieren: "Noch immer besteht überall die Gefahr, dass wir einander anstecken. Bitte haben Sie besonders die Menschen im Blick, die zu den Risikogruppen gehören. Passen Sie gut aufeinander und auch auf sich selbst auf.", schreibt der Bischof und empfiehlt, zunächst mit Wortgottesfeiern zu beginnen, weil in diesen Zeiten kleine und kurze Gottesdienste in jedem Fall angebrachter seien als lange Zusammenkünfte, bei denen sich viele träfen. "Langsam und mit Bedacht kann dann, je nach Ermessen, auch wieder die Eucharistie gefeiert werden. Wir werden neue Erfahrungen mit neuen und mit schon bekannten Formen des gemeinsamen Betens machen. Die neuen und die vertrauten Formen werden uns stärken und tragen, dessen bin ich gewiss, zumal wir genau diese Erfahrungen in den letzten Wochen [...] schon machen durften."
In der Handreichung werden genaue Regeln und Hinweise für liturgische Feiern in Kirchen während der Corona-Pandemie benannt. Dazu gehört u. a. eine Zugangsbeschränkung und Abstandsregelungen. Auf gemeinschaftlichen Gesang der Gläubigen ist bei Gottesdiensten im Kirchenraum zu verzichten, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wird empfohlen. Die Handreichung legt auch fest, dass Personen mit akuten Atemwegserkrankungen oder grippeähnlichen Symptomen keinen Zugang erhalten. Wie die Regelungen des Bistums zur Wiederaufnahme von Gottesdiensten in den Kirchen der Katholischen Kirche Nordharz umgesetzt werden, erfahren Sie in den kommenden Tagen hier auf unserer Internetseite. Dazu sind, wie in der Handreichung beschrieben, auch noch Gespräche mit den Gemeindegremien zu führen und Entscheidungen zu treffen. Klar ist, dass in Kirchen, in denen die Bestimmungen nicht umgesetzt werden können, keine öffentlichen Gottesdienste gefeiert werden dürfen. Den Brief von Bischof Heiner Wilmer, die "Handreichung zur Wiederaufnahme von Gottesdiensten", sowie ergänzende Dokumente, finden Sie auf der Internetseite des Bistums Hildesheim, wenn Sie hier klicken.