Wer kann Pate oder Patin sein?
Wer das Patenamt übernimmt,
- muss getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben
- darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein
- soll das 16. Lebensjahr vollendet haben
- soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christlichen Erziehung des Patenkindes unterstützen.
Angehörige einer evangelischen Gemeinschaft dürfen Taufzeugen sein - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Angehörige einer orthodoxen Kirche dürfen das Patenamt übernehmen - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Wo bekomme ich einen Patenschein?
Ein Patenschein ist eine Bescheinigung darüber, dass Sie aktuell Mitglied der katholischen Kirche sind. Er ist nicht mit einer Taufbescheinigung zu verwechseln.
Mit dem Patenschein möchte der taufende Pfarrer oder Diakon sicher gehen, dass Sie als Pate katholisch sind und den Täufling auf seinem Glaubensweg begleiten können. Sollten Sie aus der katholischen Kirche ausgetreten sein, kann Ihnen diese Bescheinigung nicht ausgestellt werden und Sie können das Patenamt nicht übernehmen. In diesem Fall können Sie Taufzeuge werden.
Die Mitgliedsbescheinigung/den Patenschein bekommen Sie im zuständigen Pfarrbüro.