(Wieder-)Aufnahme in die Kirche
Wenn jemand zu einem früheren Zeitpunkt aus der katholischen Kirche ausgetreten war, kann er wieder aufgenommen werden. Der Begriff "Wiederaufnahme" ist insofern ungenau, als der "Austritt", der vor dem Standesbeamten erklärt wird, die Zugehörigkeit zur Kirche keineswegs aufhebt; die Taufe lässt sich nicht rückgängig machen (Gott zieht sein "Ja" nicht zurück).
Wohl zieht ein Austritt aus der Kirche automatisch den Ausschluss vom Empfang der Sakramente (Exkommunikation) nach sich und führt zum Verlust von Rechten (z. B. dem Wahlrecht und dem Recht der Patenschaft).
Ein Wiedereintritt in die katholische Kirche ist ein schönes und leichtes Unterfangen. Man meldet sich einfach beim Pfarrer oder im Pfarrbüro und hinterlässt seinen Namen und seine Telefonnummer. Bei einem Treffen werden dann die Daten auf ein Formular aufgenommen, welches nach Hildesheim geschickt wird und bei der Rücksendung zur Wiederaufnahme berechtigt. Im Gespräch mit dem Pfarrer stellt sich heraus wie viele Fragen und welcher Klärungsbedarf da ist. Wenn alle Fragen des oder der Betreffenden in einer angemessenen Vorbereitungszeit abgearbeitet sind, wird der oder die Betreffende in einer kleinen (Größe nach Wunsch) gottesdienstlichen Feier vor Zeugen wieder aufgenommen. Die "Wiederaufnahme" besteht im Wesentlichen in der "Lossprechung" von der Exkommunikation.
Wenn Sie überlegen, wieder in die Kirche einzutreten, dann ist in jedem Fall zunächst ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer sinnvoll. Ob sich eine Vorbereitungsgruppe bildet oder andere Gespräche stattfinden können, wird dann abgesprochen. In der Regel wird eine Wiederaufnahme sehr leicht möglich gemacht, da die Freude ja beiderseits auf der Hand liegt.