Taufzeuge
Ein nichtkatholischer Christ kann zusammen mit einem katholischen Paten als Taufzeuge zugelassen werden. Taufpaten und Taufzeugen werden in das Taufregister eingetragen, wobei die Taufzeugenschaft unter Bemerkungen eingetragen wird.
Ein nichtkatholischer Christ kann zusammen mit einem katholischen Paten als Taufzeuge zugelassen werden. Taufpaten und Taufzeugen werden in das Taufregister eingetragen, wobei die Taufzeugenschaft unter Bemerkungen eingetragen wird.